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Allgemeine Informationen zur Erdgasumstellung

Erdgasumstellung in Emmerich am Rhein

Erdgaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Gasarten beliefert, L- und H-Gas. L steht dabei für „low calorific“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H steht für „high calorific“, also energiereicheres Erdgas.

In unserer Region wurden Sie bisher überwiegend mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Da die Niederlande die Förderung jedoch in den kommenden Jahren einstellen, wird die Versorgung bundesweit auf H-Gas umgestellt. Die Erdgasumstellung wird in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz durchgeführt und voraussichtlich 2030 abgeschlossen sein.

Da sich die beiden Gasarten L- und H-Gas in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert unterscheiden, müssen alle bisher mit L-Gas betriebenen Geräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie an die neue Gasart H-Gas angepasst werden. Hierfür werden in einem ersten Schritt die Daten aller Gasgeräte erhoben, bevor im Anschluss die technische Anpassung erfolgt. Zwischen beiden Schritten liegt ein Zeitraum von ca. 1-1,5 Jahren.

Für die Erdgasumstellung ist nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Für Emmerich am Rhein und seine Ortsteile sind das die Stadtwerke Emmerich.

Rechtliches

Gesetzlicher Hintergrund

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in Emmerich und seinen Ortsteilen ist das die Stadtwerke Emmerich GmbH. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Erdgas von einem anderen Lieferanten beziehen.

Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrem Haushalt / Ihrem Betrieb?

Da in unserem Netzgebiet die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt wird, müssen alle Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie zunächst erhoben und dann technisch auf die neue Gasart angepasst werden. Daher werden Sie mindestens zwei Mal Besuch von unseren Monteuren erhalten.

Damit die Erdgasumstellung reibungslos verläuft, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Müssen wir den Monteur hereinlassen?

Ja, bitte! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigt unser Monteur unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.

Welche Daten Ihrer Gasgeräte werden erhoben?

Bei der Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten benötigt:

  • Angaben zu Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung u. ä.
  • Fotos vom Typenschild sowie vom Gerät selbst (zur Belegung der Erhebungsdaten)
  • Abgasmessung in Teil- und in Volllast (zur Prüfung der Geräteeinstellungen)

Wer übernimmt die Kosten der Erdgasumstellung?

Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst vom Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte bundesweit auf alle Erdgaskunden verteilt. Davon ausgenommen sind die Kosten für Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.

Kosten

Kostenverteilung der Erdgasumstellung

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig. Für Emmerich am Rhein und seine Ortsteile ist das die Stadtwerke Emmerich GmbH. Dies gilt auch, wenn das Gas von einem anderen Anbieter bezogen wird. Die Kosten werden zunächst von den Netzbetreibern übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt.

Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?

Wenn Ihr Gasgerät anpassungsfähig ist und keine Mängel hat, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten durch die Erdgasumstellung. Ausgenommen sind Kosten, die durch Wartung, Reparatur oder den Austausch von Gasgeräten entstehen. Diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.

Weitere Informationen zur Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie hier.

Sicherheitshinweise

Schutz vor Trickbetrügern

In einigen Regionen Deutschlands ist es vorgekommen, dass Trickbetrüger unter dem Deckmantel der Erdgasumstellung versucht haben, sich Zugang zu den Haushalten zu verschaffen.

Die Termine im Rahmen der Erdgasumstellung werden Ihnen jeweils schriftlich mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Erdgasumstellung keine spontanen Besuche in Ihrem Haus angekündigt oder durchgeführt werden und unsere Monteure sich stets bei Ihnen ausweisen, wenn sie zum Termin erscheinen.

Bitte lassen Sie daher keine unangekündigten Personen unter dem Vorwand, im Rahmen der Erdgasumstellung tätig zu sein, ins Haus!

Es ist ebenfalls vorgekommen, dass betrügerische E-Mails mit dem Thema „Erdgasumstellung“ an Kunden verschickt wurden. In diesen E-Mails wird dazu aufgerufen, die angegebenen Links anzuklicken bzw. Dokumente herunterzuladen. Bei diesen E-Mails handelt es sich um Spam.

Bitte öffnen Sie die enthaltenen Links und Dokumente nicht und löschen Sie solche Mails!